Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 28.01.1992 - 2/11 S 219/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 15.03.1991 - 33 C 3018/89
- LG Frankfurt/Main, 28.01.1992 - 2/11 S 219/91
Papierfundstellen
- WuM 1996, 425
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 13.01.2000 - 4 U 112/99
Rechtsfolgen der teilweisen Nichtigkeit einer Staffelmietvereinbarung
Das Landgericht Frankfurt/Main (WuM 1996, 425) und das Landgericht Berlin (ZMR 1995, 77) haben die Frage mit der im Schrifttum überwiegend vertretenen Meinung i.S. der zweiten Alternative der Vorlagefrage entschieden, während das Landgericht sich einer der verschiedenen anderen Meinungen i.S. der ersten Alternative anschließen möchte. - KG, 01.02.2001 - 8 REMiet 10411/00
Wirksame Mietstaffel bei nachträglichem Absinken der ortsüblichen Vergleichsmiete
Nach der wohl überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur wird auf den Zeitpunkt des jeweiligen Wirksamwerdens der einzelnen Staffel abgestellt (…vgl. Sonnenschein/Weitemeyer in Staudinger, BGB, 13. Aufl., § 10 MHRG, Rn 45;… Emmerich/Sonnenschein, Miete, 6. Aufl., § 10 MHRG, Rn 23;… Barthelmess, 2. Wohnraumkündigungsschutzgesetz, Miethöhegesetz, 5. Aufl, § 10 MHG, Rn 66;… Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., II Rn 684 c;… Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., III Rn 432;… Börstinghaus in Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze, 7. Aufl., § 10 MHG, Rn 135; Keller, Zivilrechtliche Mietpreiskontrolle, VII. Kapitel, 3.2. S. 98 ff, 99; LG Frankfurt in WuM 1996, 425; LG Berlin, ZK 64, GE 1995, 77; LG Berlin, MM 1998, 258).
Rechtsprechung
AG Dortmund, 14.05.1996 - 125 C 2909/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Vereinbarung über Betriebskosten
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 1355
- WuM 1996, 425
Wird zitiert von ...
- LG Wuppertal, 14.02.1997 - 10 S 151/96 Gegen die Position des BayObLG hat sich jüngst das AG Dortmund in seinem Urteil vom 14.5.1996, WuM 1996, 425 , ausgesprochen, wobei es ausführte, daß die fragliche Klausel an § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGBG scheitere, da sie in ihrem Kernbereich unklar und für den juristisch nicht gebildeten Bürger unverständlich ist.